ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Grundsätzliches

  • Das Formular auf der Webseite https://korrektur-marker.ch/ dient der Kontaktaufnahme sowie der Darstellung der zu erwartenden Kosten.
  • Durch das Absenden des Formulars entstehen weder aufseiten der Webseitenbesucher*innen (im Folgenden Student*innen genannt) noch dem Betreiber von Korrektur-Marker (im Folgenden Lektor genannt) irgendwelche Verpflichtungen.
  • Vertraglich geltende Vereinbarungen (im Folgenden Aufträge genannt) werden immer per E-Mail vereinbart und bestätigt.

 Auftrag und Lieferung

  • Für die Aufträge gelten die in per E-Mail kommunizierten Kosten pro Wort und Lieferfristen, wobei sich der Lektor im begründeten Ausnahmefall das Recht vorbehält, die Lieferfrist um bis zu 24 Stunden zu überziehen, ohne dass die Student*innen einen Anspruch auf eine Rückerstattung oder Kostenreduktion haben.
  • Bei einer Verspätung der Lieferung von über 24 Stunden sprechen Lektor und Student*innen untereinander eine angemessene Kostenreduktion ab.
  • Bei Verspätungen aufgrund von schwerer Krankheit, Unfall oder Tod des Lektors wird grundsätzlich keine Kostenreduktion gewährt.

 Rechnung

  • Nach Annahme der korrigierten bzw. lektorierten Maturaarbeit, Diplomarbeit, Bachelorarbeit oder sonstigen Arbeit (im Folgenden Arbeit genannt) haben die Student*innen 15 Tage Zeit, die Rechnung zu begleichen, welche der Lektor per E-Mail an die Student*innen schickt.
  • Erfolgt innert 15 Tagen keine Bezahlung der Rechnung, behält sich der Lektor das Recht vor, eine Mahngebühr in Höhe von CHF 50.0 zu erheben.

 Wie wird lektoriert?

  • Alle Änderungen durch den Lektor an der Arbeit der Student*innen erfolgen in Microsoft Word mit nachverfolgten Änderungen sowie über die Kommentarfunktion, wobei es im Ausnahmefall passieren kann, dass einzelne Änderungen aus Versehen bereits angenommen bzw. nicht nachverfolgt werden.
  • Im Lektorat kommt es oft vor, dass ein Satz bzw. ein Absatz durch den Lektor nicht lektoriert, sondern neugeschrieben wird; hier garantiert der Lektor, dass es sich bei den neu geschriebenen Sätzen um keine Plagiate handelt; nicht garantiert wird hingegen die faktische Korrektheit der jeweiligen Aussagen, diese ist unbedingt noch einmal durch die Student*innen zu überprüfen.

 Zitation und Literaturverzeichnis

  • Beim Lektorat kümmert sich der Lektor ohne Aufpreis um eine korrekte Zitation und die Erstellung eines Literaturverzeichnisses, das alle Quellen enthält, welche die Student*innen in der Arbeit oder in einem separaten Dokument notiert haben; damit ist die Vollständigkeit der Quellenangaben Sache der Student*innen und liegt nicht in der Verantwortung des Lektors.
  • In Ausnahmefällen behält sich der Lektor das Recht vor, das Angebot, ein vollständiges Literaturverzeichnis zu erstellen, zurückzuziehen; insbesondere wenn die Vorgaben unnötig kompliziert sind und/oder sich an keinem gängigen Zitationssystem (APA, Harvard, Chicago) orientieren.
  • In diesem Fall wird keine Kostenreduktion gewährt, da das Angebot kostenlos ist.

Formatierung und Layout

  • Die grundlegende Formatierung der Arbeit erfolgt mit dem Lektorat. Wünschen die Student*innen eine vollständige Formatierung, müssen Sie dies dem Lektor im Voraus mitteilen und dem Lektor die Arbeit nach Annahme aller Änderungen noch einmal zuschicken.
  • Danach formatiert der Lektor innerhalb von 24 Stunden die ganze Arbeit und schickt den Student*innen die Arbeit als druckfertige PDF-Datei zurück.

 Fehler im Lektorat?

  • Der Lektor übernimmt keine Garantie für eine absolute Fehlerfreiheit oder 100-prozentige Einhaltung der jeweiligen Vorgaben.
  • Wenn die Student*innen mit der Korrektur bzw. dem Lektorat nicht zufrieden sind, können sie dies innert 15 Tagen per E-Mail kommunizieren, wobei aufzuzeigen ist, warum die Korrektur bzw. das Lektorat als nicht als zufriedenstellend erachtet wird.
  • Bei einer fahrlässigen bzw. ungenügenden Auftragserledigung werden Rückerstattungen von Fall zu Fall besprochen.

Und schliesslich

  • Es gilt schweizerisches Recht.